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[Strichzeichnung der Kuppel des Reichstagsgebäudes]
Blickpunkt Bundestag 05/2002
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GESETZENTWURF DER REGIERUNG

Basis für sichere Online-Kommunikation mit der Verwaltung herstellen

(in) Mit Änderungen der verwaltungsverfahrensrechtlichen Gesetze will die Regierung eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung ermöglichen. Den Gesetzentwurf (14/9000) hat das Parlament am 16. Mai an den Fachausschuss überwiesen.

Das Projekt sei ein Schritt zur Modernisierung der Verwaltung auf dem Weg zur Bürgergesellschaft, heißt es. Auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen werde dem Bürger der leichte Zugang zur Verwaltung und der Verwaltung die Sicherheit und Dauerhaftigkeit elektronischen Handelns ermöglicht.

Die zur Kommunikation nötigen Gesetzesänderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz, im Sozialgesetzbuch und in der Abgabenordnung werden danach gleichzeitig den Rahmen für "BundOnline 2005" bilden. Stufenweise bis 2005 will der Bund alle online-fähigen Dienstleistungen elektronisch anbieten. Die zur Realisierung der Vorhaben "Moderner Staat – moderne Verwaltung" geeignete Hard- und Software sei heute weitgehend Ausstattungsstandard und müsse nur um Komponenten zur Unterstützung von Anwendungen mit qualifizierten elektronischen Signaturen ergänzt werden, heißt es.

Die Kosten zur Einführung von Signatur-, Authentisierungs- und Verschlüsselungsverfahren für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr werden mit 1,65 Milliarden Euro angesetzt. Aufwendungen für Entwicklung, Einführung, Aktualisierung und Service für die E-Government-Initiative und für Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr sollen gemäß den Kabinettsbeschlüssen von 2001 und 2002 bereitgestellt werden.

Mit Einführung und absehbarer Zunahme elektronischer Kommunikation entstehen laut Regierung allerdings auch nicht quantifizierbare Mehrkosten bei den sozialen Sicherungssystemen. So seien zusätzliche Ausgaben für entsprechend geschultes Personal zu berücksichtigen, da Bürgerinnen und Bürgern ohne erforderliche Ausrüstung der bisherige Zugang zur Verwaltung erhalten bleiben müsse.


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