Generalbundesanwalt (GBA)
Einzige Instanz zur Verfolgung von Straftaten der Regierung : Generalbundesanwalt.
Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (Legislative).
Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Wikipedia : https://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt_beim_Bundesgerichtshof#Weblinks
Generalbundesanwalt : http://www.generalbundesanwalt.de/de/organisation.php