Strafanzeige gegen Bundesregierung

Im Rahmen der NSA-Totalüberwachung verklagte  der Chaos Computer Club die Bundesregierung :

 

Dies ist strafbar gemäß § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) und muß, gegebenenfalls mit weiteren Straftatbeständen, vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.

http://www.ccc.de/de/updates/2014/complaint