Generalbundesanwalt (GBA)

Einzige Instanz zur Verfolgung von Straftaten der Regierung : Generalbundesanwalt.

Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (Legislative).

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BND

Wesentlicher Auszug aus

Kleine Anfrage an den Bundestag zur Strategischen Fernmeldeaufklärung

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