Generalbundesanwalt (GBA)
Einzige Instanz zur Verfolgung von Straftaten der Regierung : Generalbundesanwalt.
Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (Legislative).
Einzige Instanz zur Verfolgung von Straftaten der Regierung : Generalbundesanwalt.
Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (Legislative).
Im Rahmen der NSA-Totalüberwachung verklagte der Chaos Computer Club die Bundesregierung :
Es fehlten Zeugen und belastbare Beweise.
http://www.faz.net/aktuell/kein-ermittlungsverfahren-wegen-nsa-spaehaffaere-12962025.html
Wesentlicher Auszug aus
Kleine Anfrage an den Bundestag zur Strategischen Fernmeldeaufklärung
Abgelehnt : Kläger konnte persönliche Betroffenheit nicht nachweisen